Allgemeine Geschäftsbedingungen der Betriebs Treuhand BT AG Steuerberatungsgesellschaft
Die folgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ gelten für Verträge zwischen der Betriebs Treuhand BT AG Steuerberatungsgesellschaft (BT AG StBG) und ihren Auftraggebern/innen. Abweichungen aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung oder zwingendem Gesetzes gehen vor.
1. Auftragsannahme/-erteilung, Umfang und Ausführung des Auftrags
(1) Die Auftragsannahme als auch die Auftragserteilung erfolgen mündlich, schriftlich oder konkludent (z. B. durch Einreichen von auftragsbezogenen Unterlagen).
(2) Der Umfang wird durch den erteilten Auftrag bestimmt. Die BT AG StBG wird nach den gesetzlich normierten Grundsätzen ordnungsgemässer Berufsausübung unter Beachtung des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) und der Berufsordnung für Steuerberater ausgeführt.
(2) Ausländisches Recht wird nur nach Vereinbarung berücksichtigt. Änderungen der Rechtslage verpflichten die BT AG StBG nicht auf eventuelle andere Folgen nach Abschluss des Auftrages hinzuweisen.
(3) Änderungen der Rechtslage verpflichten die BT AG StBG nicht auf eventuelle andere Folgen nach Abschluss des Auftrages hinzuweisen.
(4) Der BT AG StBG sind alle notwendigen/angeforderten Unterlagen und Informationen vollständig und wahrheitsgetreu zu geben. Die BT AG StBG geht von der inhaltlichen Richtigkeit aus und weist nur auf offensichtliche Unrichtigkeiten hin. Eine Prüfung der steuerrechtlichen Korrektheit findet nur auf expliziten schriftlichen Auftrag statt.
(5) Vollmachten aller Art sind gesondert zu erteilen. Die BT AG StBG wird unaufschiebbare Massnahmen, insbesondere bei nicht verlängerbaren Fristen, vornehmen.
2. Verschwiegenheitspflicht
(1) Die BT AG StBG hat alle Mitarbeiter/innen angewiesen, über alle im Auftragsverhältnis bekannt gewordenen Tatsachen für immer Stillschweigen zu bewahren. Die Auftraggeber/in können nur schriftlich die Mitarbeiter/innen davon entbinden.
(2) Ausnahmen von (1): Die Wahrung berechtigter Interessen der BT AG StBG; im Versicherungsfall.
(3) Gesetzliche Auskunfts- und Aussageverweigerungsrechte nach § 102 AO, § 53 StPO, § 383 ZPO bleiben unberührt.
(4) Die BT AG StBG ist berechtigt, personenbezogene Daten des Auftraggebers und dessen Mitarbeiter im Rahmen der erteilten Aufträge maschinell zu erheben und in einer automatisierten Datei zu verarbeiten oder einem Dienstleistungsrechenzentrum zur weiteren Auftragsdatenverarbeitung zu übertragen.
(5) Die BT AG StBG stellt sicher, dass der Versand in welcher Form auch immer den genannten Massstäben zur Verschwiegenheit entspricht. Die Auftraggeber/in stellen Ihrerseits durch geeignete Massnahmen sicher, dass die zugeleiteten Unterlagen nur an die im Auftragsverhältnis vorgesehenen Empfänger/innen gelangen. Die BT AG StBG wird insbesondere elektronische Nachrichten ausschliesslich verschlüsselt senden.
3. Mitwirkung Dritter
(1) Die BT AG StBG wird zur Auftragsausführung Mitarbeiter, fachkundige Dritte sowie datenverarbeitende Unternehmen heranziehen. Sie stellt sicher, dass 2. Vollumfänglich erfüllt wird.
(2) In gesetzlich vorgesehenen Fällen, z. b. § 69 StBerG ist die BT AG StBG berechtigt, Einsichtnahme in die Handakten i. S. v. § 66 Abs. 2 StBerG zu verschaffen.
4. Elektronische Kommunikation, Datenschutz
(1) Die persönlichen Daten ist für die BT AG StBG ein Kernelement der Berufsausübung im Rahmen des Auftragsverhältnisses. Auftragsgebundene Daten werden ausschliesslich auftragsbezogen im Rahmen der Vertragserfüllung verwendet. Schriftliche Freigabe von dieser Einschränkung ist seitens der Auftraggeber/innen jederzeit zulässig.
(2) Die Daten werden innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen vorgehalten. Für einen späteren Zugriff gibt die BT AG StBG keine Garantie.
(3) Der Versand von der Verschwiegenheitspflicht unterliegenden Daten wird ausschliesslich über sichere Wege wie z.B. DATEV Unternehmen Online, AN-Online oder den verschlüsselten E-Mail-Versand erfolgen.
(4) Artikel 6 DSGVO sowie Artikel 13 und 14 DSGVO werden berücksichtigt.
5. Mängelbeseitigung
(1) Der BT AG StBG ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.
(2) Beseitigt die BT AG StBG die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt diese die Mängelbeseitigung ab, so können die Auftraggeber auf Kosten der BT AG StBG die Mängel durch Andere zur steuerlichen Vertretung Zugelassene beseitigten lassen oder eine Herabsetzung der Vergütung verlangen.
(3) Schreibfehler, Rechenfehler und Ähnliches können jederzeit ohne Anspruch auf Gebührenreduktion von der BT AG StBG berichtigt werden.
6. Haftung
(1) Die BT AG StBG haftet für eigenes sowie für das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen.
(2) Der Anspruch der Auftraggeber/in gegen der BT AG StBG auf Ersatz eines nach Abs. 1 fahrlässig verursachten Schadens wird auf 1.000.000,00 € (in Worten: eine Million €) begrenzt.
(3) Die Haftungsbegrenzung gilt rückwirkend von Beginn des Mandatsverhältnisses an und erstreckt sich, wenn der Auftragsumfang nachträglich geändert oder erweitert wird, auch auf diese Fälle.
(4) Die in den Absätzen 1 – 3 getroffenen Regelungen gelten Ausnahmsweise auch gegenüber Drittpersonen, soweit Beziehungen aus dem Auftragsverhältnis auf vertraglicher oder ausservertraglicher Regelungen zustande gekommen sind. Eine Dritthaftung ist bei Weitergabe von Unterlagen ausgeschlossen, wenn dies ohne schriftliche Zustimmung der BT AG StBG erfolgt ist.
(5) Der Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz verjährt
a) in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist und der Auftraggeber von den Ansprüchen begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste,
b) ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in zehn Jahren von seiner Entstehung an. Maßgeblich ist die früher endende Frist.
7. Pflichten des Auftraggebers/in; Unterlassene Mitwirkung, Annahmeverzug des Auftraggebers
(1) Die Auftraggeber/in ist zur vollumfänglichen Mithilfe im Rahmen des Auftragsverhältnisses verpflichtet. Die von der BT AG StBG verlangten Unterlagen/Informationen zur ordnungsgemässen Erledigung sind vollständig und zügig vorzulegen, damit die BT AG StBG gesetzliche Fristen nicht verstreichen lassen muss und sich ein umfassendes Bild schaffen kann. Der BT AG StBG sind weiterhin alle das Arbeitsergebnis beeinflussende Umstände bekanntzugeben; Mittelungen der BT AG StBG sind zur Kenntnis zu nehmen sachlich zu prüfen.
(2) Einflussnahmen auf die Unabhängigkeit der BT AG StBG sind zu unterlassen.
(3) Die Arbeitsergebnisse der BT AG StBG sind nur für die Auftraggeber bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte muss im Auftragsverhältnis angelegt sein. Ansonsten ist eine schriftliche Einwilligung seitens der BT AG StBG zu verlangen.
(4) Bei Nutzung von Programmen in der Sphäre der Auftraggeber sind diese verpflichtet, allen Anweisungen der BT AG StBG oder einem von der BT AG StBG bestimmten Drittbeauftragten Folge zu leisten. Der Nutzungsumfang wird im Auftragsverhältnis definiert und darf ohne Zustimmung der BT AG StBG nicht ausgeweitet werden.
(5) Die Folgen der unterlassenen Mitwirkung oder einer Verzugsannahme berechtigen die BT AG StBG zur fristlosen Kündigung (vgl. Nr. 10 Abs. 3). Wird vom Kündigungsrecht in den genannten Fällen kein Gebrauch gemacht, stehen der BT AG StBG Ersatz der entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens zu.
8. Urheberrechtsschutz
Die von der BT AG StBG erbrachten Leistungen stellen deren geistiges Eigentum dar. Sie sind urheberrechtlich geschützt. Eine Weitergabe von Arbeitsergebnissen außerhalb des Auftragsverhältnisses ist nicht zulässig.
9. Vergütung, Vorschuss und Aufrechnung
(1) Die Vergütung (Gebühren und Auslagenersatz) der BT AG StBG bemisst sich nach der Gebührenverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften. Gesonderte Vergütungsvereinbarungen sind zulässig. Diese muss in einem angemessenen Verhältnis zur Leistung, Verantwortung und dem Haftungsrisiko des Steuerberaters steht.
(2) Für Tätigkeiten, die in der Gebührenverordnung keine Regelung erfahren gilt die vereinbarte Vergütung, ausser es gibt eine anderweitige gesetzliche Vorgabe, ansonsten die übliche Vergütung (§ 612 Abs. 2 und § 632 Abs. 2 BGB). Ggf. hinzukommenden Reisekosten werden nach § 18 StBVV berechnet. Reisezeiten zählen zur berechnungsfähigen Zeit.
(3) Eine Aufrechnung gegenüber einem Vergütungsanspruch des Steuerberaters ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
(4) Für bereits entstandene und/oder die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen kann die BT AG StBG einen Vorschuss fordern. Wird der eingeforderte Vorschuss nicht gezahlt, kann die BT AG StBG nach vorheriger Ankündigung die weitere Tätigkeit einstellen, bis der Vorschuss eingeht. Dies ist rechtzeitig bekanntzugeben, damit dem Auftraggeber keine Nachteile aus der Einstellung der Tätigkeit erwachsen können.
10. Beendigung des Vertrags
(1) Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung. Der Vertrag endet nicht
durch den Tod, durch den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers oder im Falle einer Gesellschaft durch deren Auflösung.
(2) Der Vertrag kann – wenn und soweit er einen Dienstvertrag im Sinne der §§ 611, 675 BGB darstellt – von jedem Vertragspartner außerordentlich gekündigt werden, es sei denn, es handelt sich um ein Dienstverhältnis mit festen Bezügen § 627 Abs. 1 BGB; die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
(3) Bei Kündigung des Vertrags durch die BT AG StBG wird diese dafür Sorge tragen, Rechtsverluste der Auftraggeber/in durch Fristabläufe zu vermeiden.
(4) Die BT AG StBG wird alle erhaltenen Unterlagen auf Verlangen an die Auftraggeber/in herausgeben.
(5) Nach Beendigung des Auftragsverhältnisses sind die Unterlagen bei der BT AG StBG abzuholen.
(6) Endet der Auftrag vor seiner vollständigen Ausführung, wird dieser anteilig abgerechnet.
*11. Aufbewahrung, Herausgabe und Zurückbehaltungsrecht von Arbeitsergebnissen und Unterlage*n
(1) Die BT AG StBG bewahrt die Handakten für die Dauer von zehn Jahren nach Beendigung des Auftrages auf. Auf Aufforderung der BT AG StBG hat der Auftraggeber die Handakte spätestens binnen 6 Monaten abzuholen; sollte dies nicht geschehen, erlischt die Verpflichtung zur Aufbewahrung.
(2) Die BT AG StBG gibt die Handakten auf Aufforderung der Auftraggeberin heraus. Kopien daraus können bei der BT AG StBG bleiben.
(3) Die Herausgabe erfolgt nur dann, wenn alle Gebührenansprüche der BT AG StBG ausgeglichen sind.
12. Anzuwendendes Recht und Erfüllungsort
Für den Auftrag, seine Ausführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht. Erfüllungsort ist der Wohnsitz des Auftraggebers, wenn er nicht Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist, ansonsten der Ort Lörrach.
13. Wirksamkeit bei Teilnichtigkeit
Falls einzelne Bestimmungen dieser Auftragsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahekommt.
Stand 26. April 2021